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Genehmigungsfreies Feuerwerk

Ob zum 18. oder 80. Geburtstag – Anlässe für ein Feuerwerk gibt es viele. Leider sehen das die örtlichen Behörden selten genauso und erteilen daher aus den verschiedensten Gründen keine Genehmigung dafür.

Die Kategorie T1 ist dafür bekannt, dass sie genehmigungsfreie Pyrotechnik beinhaltet. Das bedeutet für dich als Verbraucher, dass das Abbrennen der pyrotechnischen Artikel nicht von der Gemeinde oder Behörde genehmigt werden muss.

Batteriefeuerwerk jetzt auch in der Kategorie T1

Wo es in der Kategorie T1 bislang nur einzelne Fontänen, Feuerkegel und -töpfe gab, gesellen sich nun ganze Batteriefeuerwerke dazu. Batteriefeuerwerke lassen nach einmaligem Anzünden eine Vielzahl von Effekten in den Himmel steigen. Diese Cakes kannst du kreativ mit anderen Artikeln der T1-Kategorie kombinieren, um ein individuelles Erlebnis zu kreieren.

Auch wenn das Abbrennen der T1-Artikel nicht genehmigungspflichtig ist, müssen trotzdem die allgemein geltenden Lärmschutzgesetze eingehalten werden.

Böller ganzjährig kaufen

Die Kategorie P1 beinhaltet Gegenstände, die nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind und von denen eine geringe Gefahr ausgeht. Hierzu gehören Anzündmittel, Rauch- und Schallerzeuger sowie andere technische Artikel.

Besonders interessant für unsere Kunden ist die Tatsache, dass Funke-Böller nun ganzjährig erworben und genutzt werden können – Voraussetzung dafür ist das Mindestalter von 18 Jahren.

Wie bei den Artikeln der Kategorie T1, ist die bestimmungsgemäße Nutzung nicht genehmigungspflichtig, solange die Zustimmung des Grundstückeigentümers vorliegt.

Genehmigungsfreies Feuerwerk gibt's auch bei uns!

Beim Stöbern in unserem Online-Shop wirst du viele Artikel der Kategorien T1 und P1 finden. Hast du Fragen oder möchtest individuell beraten werden, kannst du uns jederzeit über das Kontaktformular erreichen.