Schreckschusswaffen
Schreckschusswaffen eignen sich nicht nur zur Selbstverteidigung mit Pfeffer- und Gaspatronen sondern auch zum Abschuss von pyrotechnischer Munition.
Schreckschusswaffen für Ihr Silvesterfeuerwerk
Für viele geht die Faszination insbesondere von dem Knall aus, der beim Abschuss erzeugt wird. So kommen Schreckschusswaffen auch im Rahmen privater Silvesterfeuerwerke oder sonstiger Veranstaltungen immer öfter zum Einsatz.
Zum Abschuss pyrotechnischer Munition wird ein Abschussbecher auf die Schreckschusswaffe aufgeschraubt, der mit verschiedenen Feuerwerkskörpern wie Pfeif- und Knatterpatronen, Leuchtsternen sowie vielen weiteren Raketengeschossen bestückt werden kann. Die Zündung erfolgt durch Platzpatronen, die in das Magazin oder die Trommel der Waffe eingelegt werden.
Bei sogenannten Multi-Shootern können mit einer Platzpatrone gleich mehrere Feuerwerkskörper auf einmal abgeschossen werden. So entstehen – ohne viel Aufwand – atemberaubende Effekte am Nachthimmel.
Gesetzliche Bestimmungen
Zwar sind Schreckschusswaffen im Handel frei ab 18 Jahren erhältlich, in Deutschland gelten sie jedoch als Schusswaffe und unterliegen daher dem Waffengesetz. Der reine Erwerb und Transport von Schreckschusswaffen mit PTB-Prüfzeichen ist ab 18 Jahren gestattet. Das Führen solcher Waffen außerhalb befriedetem Besitztum (z.B. einem privaten Grundstück) erfordert seit dem 1. April 2003 einen kleinen Waffenschein.
Pyrotechnische Munition der Klasse PM-I darf das ganze Jahr an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Für den Erwerb pyrotechnischer Munition der Klasse PM-II – beispielsweise „Starenschreck“ – ist ein Munitionserwerbsschein oder eine Waffenhandelserlaubnis mit entsprechendem Eintrag erforderlich.
Grundsätzlich gilt:
Das Schießen pyrotechnischer Munition an Silvester ist auch mit erlaubnisfreien Schreckschusswaffen nur auf dem privaten Grundstück erlaubt – und auch nur dann, wenn die Vorgaben der Verwendungssicherheit, also Schießen senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten, eingehalten werden.
Außerhalb befriedeter Grundstücke ist für das Schießen mit Schreckschusswaffen immer eine Schießerlaubnis notwendig. Ausnahmen bilden Not- und Rettungsübungen oder die Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen.
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Wenn Sie Fragen zum Erwerb oder der Verwendung von Schreckschusswaffen und der passenden Munition haben, dann kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder telefonisch.